Antrag auf die Verleihung einer Ehrennadel

Ehrennadeln

Mitglieder die sich in besonderen Maßen für das Kleingartenwesen  eingesetzt haben, können in Form von Ehrennadeln in Silber und Gold verliehen werden. Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste um das Kleingartenwesen dar, wobei die verschiedenen Stufen den Grad der Anerkennung ausdrücken sollen.

Antragsformular:

Antrag-auf-die-Verleihung-von-Ehrennadeln

 

Bei Ehrenmitgliedern handelt es sich um Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben

Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann der Verein nicht einseitig vornehmen, sondern sie ist nur mit Zustimmung des zu Ehrenden möglich. Sofern mit der Ehrenmitgliedschaft Sonderrechte verbunden sind, muss die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in der Satzung oder in einer durch die Satzung legitimierten Vereinsordnung geregelt sein. Als Sonderrechte kommen in Betracht: Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder sonstigen Leistungen (z. B. Umlagen); unentgeltliche Teilnahme an kostenpflichtigen Vereinsveranstaltungen.